Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde-baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
- mit Bezug auf die Ästhetik
- mit Bezug auf die Hygiene
- hinsichtlich des Landschaftsschutzes
- über die technischen Belange
- hinsichtlich der Raumordnungsaspekte