Verordnung zur Regelung der Verträge - genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 13/2021 vom 20.04.2021

Dieses Dokument regelt die Vertragsabschlüsse und Bauaufträge der Gemeinde Marling.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2021

Beschreibung

  • Die Gemeinde Marling legt fest, dass alle Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen und beschreibt die verschiedenen Formen, in denen dies geschehen kann.
  • Es werden die Verantwortlichkeiten und Verfahren für die Vergabe und Durchführung öffentlicher Bauaufträge sowie die Auswahl der Auftragnehmer detailliert beschrieben.
  • Das Dokument enthält auch Regelungen zur Veräußerung von Vermögenswerten und zur Beauftragung externer Dienstleister.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2021

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 09:15 Uhr

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