Öffentliche Verträge und Ausschreibungsverfahren: Dringende Hinweise an Lieferanten, Dienstleister und andere Vertragspartner der Gemeinde Marling!

Mit Datum 01.01.2024 sind zahlreiche Bestimmungen aus dem Vergabekodex (gesetzesvertretendes Dekret 31....

Veröffentlichungsdatum:

28.02.2024

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Mit Datum 01.01.2024 sind zahlreiche Bestimmungen aus dem Vergabekodex (gesetzesvertretendes Dekret 31. März 2023, Nr. 36) betreffend die "Digitalisierung der öffentlichen Verträge für Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen" in Kraft getreten. Die Bestimmungen verpflichten die Vergabestellen, also auch die Gemeinde Marling, dazu, ohne jede Ausnahme, sämtliche Beauftragungen und Aufträge, sowie Verträge über zertifizierte digitale Beschaffungsplattformen abzuwickeln und zu verwalten.

Die Gemeinde Marling wird die Plattform www.ausschreibungen-suedtirol.it verwenden, die von der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) zertifiziert worden ist. Aufgrund vorgenannter Bestimmungen und Obliegenheiten ergeht an sämtliche Wirtschaftsteilnehmer, welche Vertragspartner der Gemeinde Marling sind, oder Interesse daran haben künftig ein solcher zu werden, sich in das "Telematische Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer", welches auf vorgeannter Plattform verfügbar ist einzutragen.

Eine Beauftragung und / oder Erteilung von Aufträgen, bzw. der Abschluss von Verträgen mit Wirtschaftsteilnehmern, die über diese Eintragung nicht verfügen, ist nicht möglich!


Weitere nützliche Informationen:

  • Eine Anleitung zur Eintragung wird vom Betreiber des Portals zur Verfügung gstellt: https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/Handbuch_WT-DAI_Okt-2019.pdf (bitte stets auf neue Versionen prüfen!).
  • Hilfestellung wird vom Betreiber der Plattform auch über ein Grüne Nummer geliefert (die Gemeindeverwaltung kann hier leider nicht behilflich sein!).
  • Die Wirtschafsteilnehmer müssen auch bei der Antikorruptionsbehörde ANAC für den Bereich "Virtueller Faszikel des Wirtschaftsteilnehmers" (fascicolo virtuale dell'operatore economico - FVOE 2.0) eingetragen sein, damit das Vorliegen der Voraussetzungen überprüft werden kann. Link: https://www.anticorruzione.it/-/fascicolo-virtuale-dell-operatore-economico-fvoe; Diese Eintragung ist nur für jene Wirtschaftsteilnehmer notwendig, welche an anderen Verfahren als dem Direktvergabeverfahren teilnehmen wollen.
  • Voraussetzung ist auch der Besitz einer digitalen Unterschrift, welche von einschlägigen Anbietern erworben werden kann! Diese wird auch für die Abwicklung der Vergabeverfahren benötigt.
  • Voraussetzung sind hierfür auch eine PEC-Adresse für zertifizierte elektronische Post und ein SPID.

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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024, 09:48 Uhr

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