Verordnung über die Gewährung von Beiträgen und Ansuchsformular

Die Verordnung regelt die Vergabe von Beiträgen durch die Gemeinde Marling.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.2024

Beschreibung

  • Die Gemeinde Marling gewährt Beiträge für bestimmte Sachbereich an berechtigte Antragsteller (Art. 2 und 3 der Verordnung).
  • Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen: laufende Beiträge, einmalige Beiträge, Investitionsbeiträge, Beiträge zur Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter und Sachleistungen (Art. 1 der Verordnung).
  • Für den Erhalt eines Beitrages kann der beiliegende Vordruck verwendet werden. Es müssen die Fristen und Regeln gemäß der Verordnung  über die Gewährung der Beiträge.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.10.2025, 14:16 Uhr

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