Bestimmungen zur Unkrautbekämpfung auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen in der Gemeinde Marling

Verbot von chemischen Unkrautmitteln in öffentlichen Bereichen.

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Veröffentlichungsdatum

04.06.2025

Beschreibung

  • In der Gemeinde Marling ist die Verwendung von chemischen Unkrautmitteln auf öffentlichen Flächen wie Spielplätzen, Sportanlagen und Schulhöfen verboten.
  • Es gibt Ausnahmen, bei denen chemische Mittel zweimal im Jahr auf bestimmten Flächen wie gepflasterten Plätzen und Radwegen verwendet werden dürfen.
  • Die Bevölkerung wird über die Maßnahmen informiert, und die Einhaltung wird von der Gemeindepolizei überwacht.

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Veröffentlichungsdatum

04.06.2025

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 11:12 Uhr

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